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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Stand: 16.06.2026


1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von XenoElectronics (nachfolgend „wir“), insbesondere:

  • IT-Support, Beratung und Schulung
  • Vor-Ort- und Remote-Dienstleistungen
  • IT-Monitoring & Sicherheitsprüfung
  • Wartungs- und Überwachungsverträge für IT-Systeme
  • Warenverkäufe über unseren Online-Shop (shop.xenoelectronics.com)

Die AGB gelten gegenüber Privatkunden und Geschäftskunden. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen (egal ob schriftlich, mündlich oder durch tatsächliche Nutzung) erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB ausdrücklich an.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Soweit mit dem Kunden gesonderte vertragliche Vereinbarungen (z. B. ein Wartungs- & Monitoringvertrag) getroffen wurden, haben diese Regelungen Vorrang vor diesen AGB.


2. Leistungsbeschreibung & Abgrenzung
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Wir erbringen IT-Dienstleistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

Typische Leistungen
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  • IT-Support, Fehleranalyse und Systemhilfe
  • Betreuung von Windows- und Linux-Systemen
  • IT-Monitoring & Sicherheitsprüfung
  • Einrichtung, Optimierung, Schulung und Beratung

Grundsätzliche Abgrenzung (Dienstvertrag)
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Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Werkvertrag vereinbart wurde, schulden wir keinen bestimmten Erfolg, sondern eine fachgerechte Dienstleistung nach dem aktuellen Stand der Technik.

Empfehlungen, Hinweise oder Einschätzungen stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis, eine vollständige Problemlösung oder eine dauerhafte Funktionsfähigkeit dar. Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob eine Störung oder ein Problem vollständig behoben werden konnte. Maßgeblich ist die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung (Zeitaufwand) sowie das fachgerechte Tätigwerden.

Nicht enthalten (sofern nicht gesondert vereinbart)
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  • 24/7-Bereitschaft oder garantierte Reaktionszeiten
  • Notfall- oder Sofort-Einsätze
  • Hersteller- oder Vendor-Support
  • Datenrettung ohne vorheriges funktionierendes Backup
  • Hardware-Reparaturen oder Ersatzteilbeschaffung

3. IT-Monitoring & Sicherheitsprüfung
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Monitoring-Leistungen dienen ausschließlich der:

  • Überwachung
  • Kontrolle
  • Früherkennung von Problemen

Es erfolgt keine automatische Fehlerbehebung, sofern dies nicht gesondert beauftragt wurde. Das Monitoring ersetzt keinen Virenschutz und keine vollständige Sicherheitsüberwachung. Es bietet keinen absoluten Schutz vor Sicherheitsvorfällen (z. B. Malware, Ransomware, Phishing, Zero-Day-Angriffe).

Empfohlene Maßnahmen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung („Go“) umgesetzt. Entscheidet sich der Kunde gegen empfohlene Maßnahmen, entfällt die Haftung für daraus resultierende Schäden.


4. Vertragsschluss & Identitätsnachweis (Bot-Schutz)
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Beauftragung zustande. Verträge werden ausschließlich mit unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen oder juristischen Personen geschlossen.

Als Beauftragung gilt insbesondere auch:

  • die telefonische Anforderung von Support- oder Serviceleistungen,
  • die Anforderung von Unterstützung per E-Mail, über Social-Media-Direktnachrichten oder über Messenger-Dienste (insbesondere WhatsApp Business und Telegram),
  • die Freigabe eines Remote-Zugriffs,
  • oder die konkludente Beauftragung durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung.

Eine gesonderte schriftliche Bestätigung ist hierfür nicht erforderlich.

Schutz vor automatisiertem Bot-Traffic im KI-Zeitalter: Aufgrund des stark zunehmenden Missbrauchs durch automatisierte Bot-Netzwerke, KI-generierte Fake-Accounts und Identitätsdiebstahl behalten wir uns das Recht vor, bei einer digitalen Erstaufnahme von Neukunden die Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises (z. B. Scan des Personalausweises) zu verlangen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsschluss kommt in diesen Fällen erst nach erfolgreicher manueller Verifizierung der Identität durch uns zustande.


5. Preise, Zahlungsbedingungen & Zuschläge
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5.1 Basiskonditionen, Arbeitszeit & Tarifsplittung (B2B / B2C / Enterprise)
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Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerstatus) wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Wir unterscheiden strukturell zwischen Konditionen für private Endverbraucher (B2C), kleine bis mittlere Gewerbe (B2B KMU) und Großunternehmen (Enterprise). Um volle Preistransparenz zu gewährleisten, sind unsere Stundensätze strikt nach fachlicher Anforderung gestaffelt:

  • Verbraucher-Tarif (B2C): Um Privatpersonen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu entlasten, können geringere Stundensätze gewährt werden. Die Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Kunde unaufgefordert nachweist, dass die IT-Dienstleistung ausschließlich privaten Zwecken dient. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, gelten automatisch die B2B-Konditionen.
  • 1st Level Support & Systemintegration (89,00 € / Stunde): Allgemeine Anwenderhilfe, Einrichtung von Endgeräten (PCs, Drucker, Smartphones), Zuweisung von Zugriffsrechten, simpler Hardware-Tausch.
  • 2nd Level Systemadministration (159,00 € / Stunde): Tiefe Systemeingriffe, Installation und Wartung von Linux/Windows-Servern, Wiederherstellung von Backups nach Ausfällen, Behebung von Software-Inkompatibilitäten auf Serverebene.
  • 3rd Level IT-Architektur, DevOps & Security (319,00 € / Stunde): Entwicklung von GitOps-Automatisierungen, Design von Cluster-Architekturen (Proxmox), forensische Analysen nach Cyber-Angriffen, Reverse-Engineering sowie Einsätze bei massiven, netzwerkweiten Totalausfällen.
  • Enterprise-Projekte (ab ca. 100 Mitarbeitern oder Konzernstruktur): Bei Großunternehmen, hochkritischen KRITIS-Infrastrukturen oder bei Systemen mit immenser Wertschöpfung richten sich unsere Stundensätze nach dem tatsächlichen Systemrisiko und der von uns getragenen operativen Verantwortung (Value-Based Pricing). Diese Projekt- und Stundenraten werden vorab individuell kalkuliert und verhandelt.

Hinweis zur Einstufung: Der Dienstleister entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und fachlicher Notwendigkeit, welches Qualifikationslevel zur Lösung des jeweiligen Problems erforderlich ist.

  • Abrechnungstakt: Je angefangene 15 Minuten.
  • Mindestabnahme: Pro Auftrag (Vor Ort oder Remote) werden mindestens 30 Minuten berechnet.
  • Umfang der Arbeitszeit: Zum berechneten Zeitaufwand zählen neben der rein technischen Leistung auch zwingend notwendige administrative Abschlusstätigkeiten (z. B. Falldokumentation, Ticketabschluss, Rechnungserstellung).
  • Fernwartungspauschale: Für Remote-Einsätze wird zusätzlich eine einmalige Bereitstellungspauschale in Höhe von 29,00 € pro Sitzung berechnet.

5.2 Fahrtkosten & Reisezeit
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Da wir unsere Dienstleistung mobil erbringen, fallen Reisekosten an. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Fahrzeugpauschale: 0,39 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt ab Geschäftssitz Suderburg). Reisezeit: Die Zeit für die An- und Abfahrt gilt als Arbeitszeit und wird mit dem regulären Stundensatz berechnet.

5.3 Erschwerniszulage, Fremdkosten & Subunternehmer-Klausel
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Wir behalten uns vor, für Einsätze unter erschwerten Bedingungen Sonderaufschläge zu berechnen. Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten darauf hingewiesen:

  • Hygiene & Umgebung (+ 50 %): Arbeit an stark verschmutzten Geräten (z. B. Rauchergeräte, Baustellenstaub) oder in gesundheitsgefährdender Umgebung.
  • Legacy-Systeme (+ 50 %): Arbeit an Hard- oder Software, die älter als 10 Jahre ist oder vom Hersteller nicht mehr unterstützt wird (“End-of-Life”).
  • Fehlende Dokumentation (+ 50 %): Mehraufwand (Reverse Engineering) durch fehlende Zugangsdaten oder Dokumentationen seitens des Kunden.
  • B2B / Support für externe IT-Dienstleister (+ 300 %): Werden wir von anderen IT-Systemhäusern oder Dienstleistern als Subunternehmer zur Fehlerbehebung bei deren Endkunden hinzugezogen, berechnen wir einen pauschalen Aufschlag von 300 % auf den jeweiligen Stundensatz.
  • Drittanbieter-Marge: Sollten auf ausdrücklichen Kundenwunsch zwingend Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Microsoft, VMware), proprietäre Hardware oder externe Spezialisten eingekauft werden, werden diese Kosten 1:1 zzgl. einer branchenüblichen Handling-Marge von 30 % an den Kunden weiterberechnet.

5.4 Infrastruktur-Pauschalen & Service Level Agreements (SLA)
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Unsere Managed-IT-Preise bestehen stets aus zwei Bausteinen: der Basis-Infrastruktur und dem gewählten SLA-Level (Service Level Agreement). Um eine faire, risikoabhängige Bepreisung zu gewährleisten, definieren die Basis-Preise den Einstieg. Bei Systemen mit erhöhtem Ressourcenbedarf oder hoher Kritikalität erfolgt die Berechnung flexibel nach Ermessen des Dienstleisters.

Baustein 1: Basis-Infrastruktur (monatlich)

  • Endgeräte: 39,00 € / PC bzw. 29,00 € / Mobilgerät
  • Server (Bare-Metal): ab 99,00 € / Server (ressourcenbasiert)
  • Server (VM): ab 49,00 € / VM (ressourcenbasiert)
  • Container/Stacks: ab 39,00 € / Stack (ressourcenbasiert)
  • Netzwerkgeräte (NAS, Firewall, Router, Switches, WLAN Access Points): ab 30,00 € / Gerät

Baustein 2: SLA-Aufschlag (monatlich) Das gewählte SLA regelt die garantierten Reaktionszeiten. Es gilt immer für die gesamte IT-Umgebung und wird pro verwaltetem Gerät/Container auf die Basis-Infrastruktur aufgeschlagen:

  • Standard SLA: + 0,00 € pro Gerät (Reaktionszeit i.d.R. nächster Arbeitstag / Best-Effort).
  • Business SLA: + 39,00 € pro Endgerät / + 99,00 € pro Server/Infrastruktur (Garantierte Reaktionszeit max. 4 Stunden während der Geschäftszeiten, priorisiertes Routing).
  • Enterprise SLA: Auf Anfrage individuell kalkuliert (Reaktionszeit unter 1 Stunde, höchste Priorität, erweiterte IT-Haftpflichtdeckung).

5.5 Fälligkeit & Zahlungsverzug
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Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen (Wartung) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Gerät der Kunde mit Zahlungen für laufende Leistungen (Hosting/Monitoring) mehr als 2 Monate in Verzug, sind wir berechtigt, die Leistung vorübergehend einzustellen (Sperrung von Zugängen). Diese Sperrung wird dem Kunden mindestens 7 Werktage im Voraus in Textform angekündigt. Die Zahlungspflicht läuft während der Sperre weiter. Befindet sich der Kunde (Unternehmer) in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu fordern.

5.6 Notdienst, Randzeiten & Feiertagszuschläge
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Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (wochentags vor 09:00 Uhr und nach 17:00 Uhr sowie freitags nach 13:00 Uhr) und an Samstagen erfolgen nur nach Vereinbarung und Verfügbarkeit. Hierfür berechnen wir einen Aufschlag von 100 % auf den Stundensatz. Für manuelle Einsätze und Supportdienstleistungen, die an Sonn- oder gesetzlichen Feiertagen erbracht werden (maßgeblich sind bundesweite Feiertage sowie die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen), wird ein Feiertagszuschlag von 150 % auf den Basisstundensatz berechnet.


6. Mitwirkungspflichten & Meldepflichten des Kunden
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Der Kunde stellt sicher:

  • erforderliche Zugänge, Passwörter und Informationen
  • funktionierende Hardware und Internetverbindung

Fehlende Mitwirkung oder Wartezeiten aufgrund nicht verfügbarer Systeme oder Ansprechpartner gelten als Arbeitszeit und werden berechnet.

6.1 Sensible Daten & Berufsgeheimnisträger
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Für alle Kunden gilt: Bitte übermitteln Sie uns niemals unverschlüsselte Zugangsdaten (Passwörter, Server-Keys) über ungesicherte Messenger-Dienste (wie WhatsApp oder Telegram). Nutzen Sie hierfür ausschließlich unsere verschlüsselten Kanäle (z. B. PGP-E-Mail oder unseren sicheren Passwort-Austausch).

Gehört der Kunde zu den Berufsgeheimnisträgern (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater), ist er zudem allein dafür verantwortlich, bei Support-Anfragen keine sensiblen Mandanten- oder Patientendaten im Klartext an uns zu übermitteln.

6.2 Unaufgeforderte Einsendung & Verpackung von Hardware
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Sendet der Kunde Hardware ohne vorherige Absprache oder Freigabe an uns ein oder stellt diese unaufgefordert an unserer Betriebsstätte ab, gilt dies automatisch als Erteilung eines verbindlichen Auftrags für eine kostenpflichtige Systemdiagnose und Erfassung. Hierfür wird mindestens die reguläre Mindestabnahme (30 Minuten) als Diagnosepauschale berechnet. Dies gilt auch dann, wenn sich eine Reparatur als unwirtschaftlich oder technisch unmöglich erweist. Der Kunde trägt das alleinige Risiko für Beschädigungen oder Diebstahl (z. B. bei Abstellen vor der Tür ohne persönliche Übergabe). Um einen sicheren Rückversand zu gewährleisten, sind wir berechtigt, unzureichend verpackte Geräte auf Kosten des Kunden mit neuem, transportsicherem Verpackungsmaterial (Umkartons/Packsets) auszustatten und diese Kosten weiterzuberechnen.

6.3 Aktualisierungspflicht der Kontaktdaten & Rechnungszustellung
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Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen oder betrieblichen Kontaktdaten (insbesondere Name/Firma, Postanschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse) unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Diese Änderungsmitteilung muss zwingend über das auf unserer Webseite bereitgestellte sichere Kontaktformular (n8n-Workflow) erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, hierbei ausschließlich korrekte und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Kommt der Kunde dieser vertraglichen Aktualisierungspflicht nicht nach und können Mitteilungen oder Rechnungen dadurch nicht zugestellt werden, so gelten Rechnungen und Erklärungen dennoch als rechtswirksam und gültig zugegangen, wenn sie an die uns vom Kunden zuletzt übermittelte E-Mail-Adresse oder Postanschrift versendet wurden.


7. Abnahme / Leistungsbestätigung
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Nach Abschluss eines Auftrags kann eine Leistungs- oder Tätigkeitsbestätigung erfolgen. Die Unterzeichnung dient ausschließlich der Dokumentation und hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht.


8. Backup & Datenverantwortung
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(1) Der Kunde ist für funktionierende Datensicherungen (Backups) allein verantwortlich, sofern kein expliziter „Managed Backup Service“ vertraglich vereinbart wurde. Wir haften nicht für Datenverluste, die durch eine einfache Wiederherstellung aus einem aktuellen Backup hätten vermieden werden können.

(2) Zentrale Speicherung (Hosting): Sofern ein Managed Backup Service vereinbart wird, willigt der Kunde ausdrücklich ein, dass verschlüsselte Sicherungskopien seiner Systeme und Nutzdaten auf den zentralen Servern des Dienstleisters (bzw. dessen zertifizierten europäischen Rechenzentren) gespeichert werden dürfen. Diese Daten werden nach dem aktuellen Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff geschützt und nach Vertragsende datenschutzkonform vernichtet.

(3) Datenhoheit & Herausgabe: Die reinen Nutzdaten des Kunden bleiben stets dessen Eigentum. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe oder Löschung seiner Nutzdaten verlangen. Ein hierfür anfallender manueller technischer Aufwand (z.B. Erstellung von Datenbank-Dumps) wird nach regulärem Stundensatz abgerechnet. Infrastruktur-Code und Skripte des Dienstleisters sind hiervon ausgenommen.


9. Haftung & Haftungsausschluss
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Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall is die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Besondere Haftungsausschlüsse (IT-Sicherheit & Updates):

  1. Updates: Wir haften nicht für Systemausfälle, Inkompatibilitäten, Datenverluste oder Funktionsstörungen, die durch automatische Updates von Softwareherstellern verursacht werden (“Third-Party-Risiko”).
  2. Cyber-Sicherheit: Eine Haftung für Schäden durch Hackerangriffe, Ransomware, Zero-Day-Exploits oder ähnliche Cyber-Kriminalität ist ausgeschlossen, sofern wir die beauftragten Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik fachgerecht durchgeführt haben.

10. Fernwartung, SSH & Administrative Zugriffe
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(1) Definition Fernwartung & Zugriff: Fernwartung umfasst nicht nur die grafische Fernsteuerung von Desktops, sondern jeglichen administrativen Zugriff auf die IT-Systeme oder Netzwerkinfrastruktur des Kunden. Hierzu zählen insbesondere SSH, Web-Konsolen, PowerShell-Remote und Netzwerk-Eingriffe.

(2) Abrechnung: Jeder aktive technische Eingriff in die Systeme gilt als kostenpflichtige Dienstleistung. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zuzüglich der Fernwartungspauschale gemäß der gültigen Preisliste.

(3) Technologien: Wir setzen ausschließlich verschlüsselte Verbindungstechnologien ein (z. B. RustDesk über eigene Server). Die Auswahl der geeigneten Werkzeuge obliegt dem Dienstleister.


11. Zugangsdaten, Administratorrechte & Exklusivität
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11.1 Verantwortlichkeit
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Der Kunde ist für die Sicherheit seiner eigenen Zugangsdaten verantwortlich. Für Missbrauch, Verlust oder Weitergabe übernehmen wir keine Haftung.

11.2 Administrative Hoheit & Exklusivität
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Während der Laufzeit von Wartungs- und Monitoringverträgen liegt die administrative Hoheit für die betreuten Systeme ausschließlich bei uns. Der Kunde verpflichtet sich, keinen konkurrierenden IT-Dienstleistern administrativen Zugriff zu gewgewähren.

Co-Managed IT & Interne Administratoren
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Verfügt der Kunde über eigenes IT-Personal, kann diesem nach Absprache ein eingeschränkter administrativer Zugriff (z. B. auf grafische Web-Oberflächen wie TrueNAS oder Nextcloud) gewährt werden. Der Zugriff auf tieferliegende Infrastruktur-Ebenen (z. B. SSH, Root-Rechte, Virtualisierungs-Hosts, Container-Management) bleibt zum Schutz der GitOps-Architektur strengstens untersagt und dem Dienstleister vorbehalten. Für Systemausfälle oder Datenverluste, die nachweislich durch fehlerhafte Eingriffe des internen Personals des Kunden verursacht werden, entfällt jegliche Haftung und SLA-Garantie des Dienstleisters. Die Wiederherstellung wird in diesem Fall nach Zeitaufwand berechnet.

11.3 Haftungsausschluss bei Fremdzugriff
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Gewährt der Kunde dennoch Dritten oder sich selbst administrative Eingriffsrechte (‘Root-Zugriff’), übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung für Systemstörungen, Fehler oder Sicherheitslücken, die nachweislich auf diesen Fremdzugriff zurückzuführen sind. Die Behebung solcher Störungen wird gesondert nach Aufwand berechnet.

10.4 Schutz des Overlay-Netzwerks & Missbrauchsverbot (Vertragsstrafe)
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Die vom Dienstleister bereitgestellte Netzwerk-Infrastruktur (z. B. verschlüsselte Overlay-Netze via NetBird, VPN, SSH-Tunnel) darf vom Kunden ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen internen Datenverkehr genutzt werden.

Es ist dem Kunden sowie von ihm beauftragten Dritten strengstens untersagt, das Overlay-Netzwerk für Netzwerk-Scans, Penetration-Tests, das Einschleusen von Schadcode oder unautorisierte Zugriffsversuche auf die Infrastruktur des Dienstleisters oder anderer Mandanten zu missbrauchen.

Zur Erkennung von Angriffen stimmt der Kunde der automatisierten Protokollierung (Logging) von auffälligem Netzwerk-Traffic im Overlay-Netzwerk ausdrücklich zu. Diese Logs dürfen im Verdachtsfall rechtlich gegen den Kunden verwendet werden.

Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung oder eines aktiven Angriffs aus dem Netzwerksegment des Kunden wird eine sofort fällige Vertragsstrafe fällig, deren Höhe vom Dienstleister nach billigem Ermessen festgesetzt wird (Hamburger Brauch) und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Dem Dienstleister steht in diesem Fall die sofortige, fristlose Kündigung und vollständige Abschaltung aller Systeme zu.

11.5 Geistiges Eigentum & Verbot des Reverse-Engineerings (Vertragsstrafe)
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Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die vom Dienstleister eingesetzten Automatisierungsskripte, Playbooks, Docker-Compose-Dateien und die Architektur der GitOps-Infrastruktur ein wesentliches und geschütztes Geschäftsgeheimnis des Dienstleisters darstellen. Es ist dem Kunden sowie von ihm beauftragten Dritten (insbesondere anderen IT-Dienstleistern) strengstens untersagt, diese Konfigurationen und Codes zu kopieren, zu vervielfältigen, für eigene Zwecke außerhalb dieses Vertrags zu nutzen, auszulesen oder durch Reverse-Engineering nachzubauen.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Dienstleister. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Dienstleister nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden (sog. Hamburger Brauch). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. Dies gilt ausdrücklich auch für “Custom Code” (Individualprogrammierung), der auf speziellen Wunsch des Kunden gegen Stundenlohn entwickelt wurde, sofern nicht schriftlich eine abweichende Rechteübertragung vereinbart wurde. Der Kunde erhält an diesen individuellen Skripten und Setups ein einfaches, an den Vertrag gebundenes Nutzungsrecht.

11.6 Zwingender Rückbau (De-Boarding) & Fair-Exit-Option
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Die logische Sicherheitsarchitektur (Overlay-Netzwerk, Management-Agenten, CI/CD-Pipelines, bereitgestellte Docker-Container und Skripte) wird dem Kunden ausschließlich als „As-a-Service“ für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Ein Eigentumsübergang an diesen intelligenten Automatisierungs-Konfigurationen findet nicht statt.

Bei Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht an dieser Automatisierungsschicht zwingend. Dem Kunden stehen bei Beendigung des Vertrags zwei Optionen zur Verfügung:

Option A (Fair-Exit / Downgrade): Der Dienstleister überführt die hochautomatisierte GitOps-Infrastruktur in ein standardisiertes, manuell verwaltbares Basis-System (z. B. Umbau auf flache “Docker-Compose”-Dateien ohne Auto-Updates, ohne Pipelines und ohne zentrale Metriken). Das System bleibt für den Kunden lauffähig, verliert jedoch alle intelligenten Automatisierungs- und Monitoring-Funktionen, sodass der Kunde es fortan mit eigenen Administratoren rudimentär weiterbetreiben kann. Dieser Infrastruktur-Umbau wird als Dienstleistung nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

Option B (Hard-Exit / Kill-Switch): Lehnt der Kunde den kostenpflichtigen Umbau nach Option A ab oder befindet er sich in unberechtigtem Zahlungsverzug, wird die Infrastruktur des Dienstleisters per sofortigem “Kill-Switch” vollständig abgebaut und vernichtet. Der Kunde erhält in diesem Fall ausschließlich den Zugriff auf seine letzten vertraglich vereinbarten Backups und Nutzdaten. Ein lauffähiges System wird in diesem Fall nicht übergeben.

Vertragsstrafe bei Blockade: Verweigert der Kunde den Rückbau oder blockiert er diesen technisch vor Abschluss des De-Boardings, macht er sich schadenersatzpflichtig. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch fällig. Zusätzlich wird für jeden angefangenen Monat der unberechtigten Weiternutzung eine pauschale Entschädigung in Höhe des bisherigen monatlichen Gesamtrechnungsbetrags berechnet.


12. Subunternehmer & Datenverarbeitung
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Wir setzen zur Erbringung der Leistung qualifizierte Unterauftragnehmer ein. Der Kunde stimmt der Nutzung folgender Infrastruktur-Partner ausdrücklich zu:

  • Hetzner Online GmbH (Anmietung von externen B2B-Kunden-Hosting-Ressourcen/VPS auf Wunsch des Kunden)
  • AWS (E-Mail-Versand für automatisierte Systemnachrichten)
  • Cloudflare (DNS, DDoS-Schutz, Security für Web-Schnittstellen)
  • Netlify & GitHub (Webhosting der statischen Hauptpräsenz, Code-Verwaltung)
  • Proton AG (Sichere E-Mail-Kommunikation)
  • Google Ireland Ltd. (Gemini KI für anonymisierte Code- und Fehleranalyse)
  • Plausible Analytics (Datenschutzfreundliche Web-Analyse)
  • Stripe (Zahlungsabwicklung Online-Shop)

Hinweis: Unsere geschäftseigenen Kernsysteme (Online-Shop, Nextcloud zur Dateifreigabe und das n8n-Automatisierungs-Framework) betreiben wir vollständig als Self-Hosted-Instanzen auf unserer eigenen lokalen Hardware.

Die genauen Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Dienstleister sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.


13. Vertraulichkeit
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Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.


14. Widerrufsrecht (nur Privatkunden)
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Privatkunden haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist vollständig erbracht haben.


15. Vertragslaufzeit & Kündigung
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  1. Allgemeine Dienstleistungen: Jederzeit kündbar, Vergütung erfolgt bis zum Zeitpunkt der Beendigung.
  2. Wartungs- & Monitoringverträge (Geschäftskunden / B2B): Um maximale Flexibilität zu gewährleisten, werden diese Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit im Einzelvertrag nicht anders geregelt, können sie von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
  3. Wartungs- & Monitoringverträge (Privatkunden / B2C): Es gilt die gesetzliche Regelung. Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

16. Höhere Gewalt
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Keine Haftung für Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Stromausfall, Internetstörungen, Naturereignisse).


17. Gerichtsstand & Recht
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Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht (Amtsgericht Uelzen / Landgericht Lüneburg), soweit gesetzlich zulässig.


18. Änderungen von AGB, Leistungsbeschreibungen & Preisen
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Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB, die Service- & Supportbedingungen, unsere Datenschutzerklärung sowie unsere Preisstrukturen jederzeit an rechtliche, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten per E-Mail (Textform) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als rechtsverbindlich akzeptiert (Zustimmungsfiktion). Wir werden den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.

Konsequenz bei Widerspruch (Automatisches De-Boarding): Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist eine Fortführung der betreuten IT-Infrastruktur unter veralteten Rahmenbedingungen aus Sicherheits- und Administrationsgründen ausgeschlossen. Der Widerspruch gilt in diesem Fall automatisch als außerordentliche Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung. Es greifen in diesem Fall unverzüglich die zwingenden Rückbau- und De-Boarding-Pflichten gemäß § 11.6 dieser AGB.


19. Softwarelizenzen, Drittanbieter & Enterprise-Antivirus
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Softwarelizenzen, kommerzielle Antiviren-Scanner (z. B. Bitdefender, Kaspersky), Abonnements oder kostenpflichtige Subscriptions von Drittanbietern (z. B. Microsoft, Proxmox) sind nicht Bestandteil unserer Basis-Wartungsleistungen, da wir standardmäßig auf lizenzfreie Open-Source-Lösungen (z. B. ClamAV) setzen.

Werden kommerzielle Drittanbieter-Lizenzen zur Erfüllung der Kundenanforderungen zwingend benötigt oder ausdrücklich gewünscht, obliegt die Beschaffung, Bezahlung und rechtmäßige Nutzung dem Kunden. Beschafft der Dienstleister diese Lizenzen im Auftrag des Kunden, werden die anfallenden Kosten 1:1 zzgl. einer branchenüblichen Handling-Marge von 30 % in Rechnung gestellt.


20. Hardwareverkauf & Systemlieferung (Kaufvertrag)
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20.1 Allgemeines
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Sofern der Dienstleister Hardware verkauft, handelt es sich um einen Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB). Wir schulden die Übergabe in funktionsfähigem Zustand.

20.2 Gewährleistung & Garantie
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  • Verbraucher (B2C): 24 Monate gesetzliche Gewährleistung.
  • Unternehmer (B2B): 12 Monate Gewährleistung. Wir vermitteln lediglich Herstellergarantien. Ansprüche daraus sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

20.3 Rückgabe & Eigentumsvorbehalt
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Ein pauschales Rückgaberecht für Unternehmer besteht nicht. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Installation der Hardware wird separat als Dienstleistung abgerechnet.

20.4 Hardware-Defekte im B2B & SLA-Abgrenzung
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Ein abgeschlossenes Service Level Agreement (SLA) oder eine Monitoring-Flatrate deckt ausschließlich die Reaktionszeit der IT-Dienstleistung und Software-Überwachung ab. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Hardware-Mietvertrag oder eine Hardware-Versicherung.

Fällt physische Hardware (Server, PCs, Netzwerkgeräte) außerhalb der regulären gesetzlichen Gewährleistung (im B2B-Bereich 12 Monate) aufgrund von Defekten oder Verschleiß aus, ist der Kunde für die Kosten der Neubeschaffung vollumfänglich selbst verantwortlich. Wir stellen keine kostenlosen Ersatzgeräte zur Verfügung. Der Einbau und die Konfiguration der neuen Hardware werden separat als Dienstleistung berechnet.


21. Besondere Bedingungen für den Online-Shop (shop.xenoelectronics.com)
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Für Bestellungen von Hard- und Software sowie digitalen Gütern über unseren WooCommerce-Shop unter shop.xenoelectronics.com gelten ergänzend folgende Bedingungen:

21.1 Vertragsschluss im Shop
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  1. Die Präsentation der Waren im Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  2. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ (oder „Kaufen“) geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
  3. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die Ware an Sie ausliefern.

21.2 Preise, Versand & Lieferung
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  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop angezeigten Preise.
  2. Versandkosten werden im Bestellvorgang deutlich angezeigt.
  3. Liefergebiet: Die Lieferung erfolgt ausschließlich in Länder der Europäischen Union (EU).

21.3 Zahlung via Stripe
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Wir nutzen den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, SEPA etc.). Mit Auswahl der Zahlungsart ermächtigen Sie Stripe, den fälligen Betrag einzuziehen.


22. Hosting & Cloud-Dienste
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Sofern wir Managed Hosting bereitstellen:

  1. Verfügbarkeit: Wir gewährleisten die Verfügbarkeit, die uns vom jeweiligen Vorlieferanten (z.B. Hetzner) garantiert wird.
  2. Inhalte: Der Kunde haftet allein für seine hochgeladenen Inhalte.
  3. Domains: Wir agieren bei der Registrierung nur als Vermittler. Keine Gewähr für die Zuteilung.

23. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


24. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
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Der Dienstleister ist berechtigt, zur Optimierung von Arbeitsabläufen oder zur Fehleranalyse KI-gestützte Systeme (z. B. Google Gemini, GitHub Copilot) zu verwenden. Es wird sichergestellt, dass dabei keine vertraulichen Geschäftsgeheimnisse oder sensiblen personenbezogenen Daten des Kunden in öffentliche KI-Modelle zum Training eingespeist werden, sofern nicht anders vereinbart.


25. Kontakt
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E-Mail: info@xenoelectronics.com

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